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Befreiung von der ORF Haushaltsabgabe

19. Mai 2024
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Unter bestimmten Umständen können Sie sich von der ORF Haushaltsabgabe befreien lassen.

  • Sie müssen volljährig sein, d.h. 18 Jahre.
  • Die Adresse, für die Sie die Befreiung beantragen, muss Ihr Hauptwohnsitz sein.
  • Sie dürfen nicht vorgeschoben sein, damit eine andere Person die Befreiung erhält.
  • Sie müssen anspruchsberechtigt sein, weil Sie z. B. arbeitslos oder gehörlos sind; eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld haben; Lehrling (volljährig) sind; eine Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln haben (z. B. Grundversorgung, Rezeptgebührenbefreiung, Zivildienstleistende); Mindestsicherung, Pension, Pflegegeld, Studien- oder Schülerbeihilfe beziehen.
  • lhr Haushaltsnettoeinkommen darf maximal € 1.364,12 (für eine Person) bzw. € 2.152,03 (für zwei Personen) zuzüglich € 210,48 für jede weitere Person, betragen. (Richtsätze für 2024)

    Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die angegebenen Beitragsgrenzen, können Sie bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend machen (außergewöhnliche Belastungen, 24-Stunden-Betreuung, Mietaufwand).

     

    Mehr Infos unter:

    https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner

    https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner/einkommen/ausgaben

 

Wir Freiheitliche Arbeitnehmer werden uns dafür einsetzen, dass jeder (ohne weitere Bedingungen) der weniger als € 1800,- verdient sich von der ORF Gebühr befreien kann.

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