Unter bestimmten Umständen können Sie sich von der ORF Haushaltsabgabe befreien lassen.
- Sie müssen volljährig sein, d.h. 18 Jahre.
- Die Adresse, für die Sie die Befreiung beantragen, muss Ihr Hauptwohnsitz sein.
- Sie dürfen nicht vorgeschoben sein, damit eine andere Person die Befreiung erhält.
- Sie müssen anspruchsberechtigt sein, weil Sie z. B. arbeitslos oder gehörlos sind; eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld haben; Lehrling (volljährig) sind; eine Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln haben (z. B. Grundversorgung, Rezeptgebührenbefreiung, Zivildienstleistende); Mindestsicherung, Pension, Pflegegeld, Studien- oder Schülerbeihilfe beziehen.
- lhr Haushaltsnettoeinkommen darf maximal € 1.364,12 (für eine Person) bzw. € 2.152,03 (für zwei Personen) zuzüglich € 210,48 für jede weitere Person, betragen. (Richtsätze für 2024)
Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die angegebenen Beitragsgrenzen, können Sie bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend machen (außergewöhnliche Belastungen, 24-Stunden-Betreuung, Mietaufwand).
Mehr Infos unter:
Wir Freiheitliche Arbeitnehmer werden uns dafür einsetzen, dass jeder (ohne weitere Bedingungen) der weniger als € 1800,- verdient sich von der ORF Gebühr befreien kann.